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Weg mit dem Abmahnrisiko: So machen Sie Ihre Webseite (rechts)sicher

Jede Webseite benötigt jetzt ein SSL-Zertifikat

Von Banken und Online-Shops kennt man die Verschlüsselung zwischen dem Gerät des Nutzers und den Servern des Webseitenbetreibers mittels SSL-Zertifikat schon lange. Man erkennt Webpräsenzen, die darüber verfügen, an einem kleinen Schloss und dem Kürzel https (statt http) in der Adresszeile des Internetbrowsers. Bereits im August 2014 hatte Google bekanntgegeben, dass Webseiten mit einem SSL-Zertifikat in Zukunft bessere Rankingkonditionen genießen.
Seitdem haben sich SEO-Experten in Studien mit dem Zusammenhang von SSL-Verschlüsselung und Suchmaschinen-Ranking beschäftigt. Das Ergebnis: Das SSL-Zertifikat ist mit 5 % an der Sichtbarkeit der Webseite beteiligt. Interessant ist in diesem Zusammenhang: Google hat bereits verlautbaren lassen, den Rankingfaktor SSL-Verschlüsselung jederzeit stärker gewichten zu können.
Der Suchmaschinenbetreiber kündigte Ende Januar dieses Jahres an, Seiten ohne SSL-Verschlüsselung unter Chrome mit einem dicken roten „X“ zu kennzeichnen. Fragen Sie sich selbst: Wer möchte eine Webseite besuchen, die auf den ersten Blick ein Leck in der Datensicherheit offenbart? Fazit: Kein Webseitenbetreiber kommt mehr umhin, seine Internetpräsenz zu verschlüsseln. Je früher, desto besser, denn der positive Effekt in den Suchergebnissen braucht seine Zeit. Die Sicherheit verbessert sich jedoch sofort. Darüber freuen sich Ihre Besucher genauso wie Ihr Marketing.

Rechtssichere Nutzung von Google Analytics

Um erhöhte Sicherheitsstandards geht es aktuell auch beim Analysetool Google Analytics. Jüngst hat sich der Suchmaschinenkonzern überraschend mit deutschen Datenschützern auf eine rechtskonforme Nutzung von Google Analytics geeinigt. Besuchern einer Webseite muss das Recht eingeräumt werden, dem Tracking ihrer Daten zu widersprechen. Als Webseitenbetreiber müssen Sie demnach dafür sorgen, Widerspruchsmöglichkeiten für Google Analytics in Ihrer Datenschutzerklärung einzubinden. Anderenfalls droht Ihnen eine Abmahnung. Um Google Analytics rechtssicher zu nutzen sind folgende Schritte nötig:

  1.  Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen
  2.  IP-Anonymisierung nutzen
  3.  Datenschutzerklärung aktualisieren
  4.  Opt-Out-Cookies und Link zu Browser-PlugIn setzen

Klingt das zu sehr nach Fachchinesisch? Markatus hat eine Checkliste für die rechtssichere Einbindung von Google Analytics entwickelt und nimmt die Einbindung bzw. Aktualisierung gerne für Sie vor. Kunden, auf deren Webseiten die bisherige Google Analytics-Einbindung durch uns erfolgte, werden automatisch in den nächsten Tagen von uns kontaktiert.

Hinweispflicht zur Verbraucherstreitbeilegung

Apropos Abmahnung: Bereits seit dem 1.2.2017 besteht für Unternehmer die Pflicht, Verbraucher in Kenntnis zu setzen, inwieweit sie bereit oder verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Absatz 1 Nummer 1 VSBG). Diese Regelung komplettiert das Europäische Recht. Eine Abmahnung droht, wenn Webseitenbetreiber den Hinweis zur Verbraucherstreitbeilegung unterlassen. Die Informationspflicht gilt für alle Unternehmen, die Geschäfte mit Konsumenten machen (B2C). Des Weiteren muss das Unternehmen eine Webseite oder allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) haben. In letzter Konsequenz sind damit auch Handwerker erfasst, die im Netz nicht präsent sind, aber Kleingedrucktes verwenden. Sie müssen zumindest ihre Offline-AGB anpassen. Umgekehrt heißt das für Unternehmen, die nur im B2B-Geschäft tätig sind: Für Sie ändert sich nichts.

Unsere Empfehlung: Der Hinweispflicht sollte der Webseitenbetreiber im Impressum nachkommen, da Verbraucherschutzverbände sowie Industrie- und Handelskammern bei Verstößen abmahnen könnten. Gerne übernehmen wir das Einpflegen bzw. die Ergänzung des Inhalts auf Ihrer Webseite. Teilen Sie uns dazu einfach die gewünschte Textpassage mit.

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